Im „Winterreifen-Streit“ Eberhardt erfolgreich
 

VERLAG EUROBUS GMBH

Im „Winterreifen-Streit“ Eberhardt erfolgreich

Dienstag, 19.10.2010

Calw. Das Amtsgericht Calw hat in einem Bußgeldverfahren gestĂŒtzt auf ein DEKRA-Gutachten die gĂ€ngige Praxis bestĂ€tigt, auf der Lenkachse wintertaugliche Reifen ohne „M+S“-Kennzeichnung einzusetzen. DarĂŒber freut sich nicht nur der WBO, der sein Mitglied tatkrĂ€ftig unterstĂŒtzt hatte. Es geschah im Winter 2008/2009. Bei einer regionalen Schwerpunktaktion durch die Verkehrspolizei im nördlichen Schwarzwald wurde bei einem Linienbus der Firma Eber-hardt-Reisen eine scheinbar falsche und unzulĂ€ssige Bereifung festgestellt. Die Reifen der hinteren Antriebsachse trugen die Aufschrift „Snow“, auf der Vorderachse fehlte eine solche Kennzeichnung als spezieller Winterreifen. Hier hĂ€tten Reifen mit dem Vermerk „M+S“ aufgezogen sein mĂŒssen. So die Polizei und das Landratsamt, das einen Bußgeldbescheid ĂŒber 800,- Euro erließ. Dagegen wandte sich das Unternehmen – unterstĂŒtzt von seinem Verband WBO, auch weil die Angelegenheit in den Medien große Resonanz gefunden hatte. Das Amtsgericht Calw holte ein SachverstĂ€ndigengutachten ein und sprach den Unternehmer jetzt nach eineinhalb Jahren frei. „Gesetzliche Vorgaben, was ein ‚Winterreifen’ fĂŒr Eigenschaften haben muss, existieren nicht. Somit sind fĂŒr die Einstufung, ob ein Reifen als wintergeeignet anzusehen ist oder nicht, primĂ€r dessen Eigenschaften und die Einstufung vom Reifenhersteller anzusehen.“, lautet das Fazit des Gutachtens der DEKRA Automobil GmbH, Fachbereich Gutachten vom 15. MĂ€rz 2010. Dies bestĂ€tigt nichts anderes als die gĂ€ngige Praxis, auch laut Hersteller wintertaugliche Reifen ohne „M+S“ oder Schneeflockensymbol auf der Vorderachse aufzuziehen, wenn dies den objektiven Fahreigenschaften und dem subjektiven SicherheitsgefĂŒhl des Bus-fahrers zutrĂ€glich ist. Unter den in Mitteleuropa ĂŒblicherweise herrschenden winterlichen Witterungsbedingungen ist es somit ordnungsgemĂ€ĂŸ, ganzjĂ€hrig mit laut Herstelleranga-ben wintertauglichen Reifen zu fahren. Dies widerspricht nicht der Rechts- und Gesetzeslage, wie nun durch das Amtsgericht Calw ausdrĂŒcklich bestĂ€tigt wurde. „Es ist weder gesetzlich vorgeschrieben, noch tatsĂ€chlich erwiesen, dass ein Aufdruck wie „M+S“ oder ein Schneeflockensymbol einem Bus ein sichereres Fahrverhalten im Winter gibt. Im Gegenteil: Unsere Fahrer im Linienverkehr berichten von Rumpeln und unsicherem Lenkverhalten bei so genannten reinen Winterreifen gegenĂŒber wintertaugli-chen Ganzjahresreifen.“, so Richard Eberhardt, GeschĂ€ftsfĂŒhrer des nun vor Gericht erfolgreichen Busunternehmens Eberhardt-Reisen in Engelsbrand bei Pforzheim.

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