

Nach dem neuen Berufskraftfahrer - Qualifikations - Gesetz (BKrFQG) müssen gewerbsmäßige Fahrer alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen und in den Führerschein eintragen lassen. Ziel der gesetzlichen Bestimmung ist es, die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, durch eine wirtschaftliche Fahrweise den Kraftstoff-Verbrauch zu senken und damit die Betriebskosten sowie die Umweltbelastung zu minimieren. Der ADAC bietet bundesweit auf seinen ADAC Fahrsicherheits-Zentren für Berufskraftfahrer eine Weiterbildung an, die in 5 Module à siebenstündige Schulungen gegliedert sind. Die Inhalte der Weiterbildung sind auf den Berufsalltag von Berufskraftfahrern im Personenverkehr abgestimmt und um einen hohen Praxisteil ergänzt. Die Module umfassen: • Modul 1: Fahrdynamik und Sicherheitstechnik mit Fahrsicherheitstraining (Praxis) • Modul 2: Wirtschaftliches Fahren: Sparen Sie Sprit! (Praxis) • Modul 3: Bus-Fahrgastsicherheit • Modul 4: Rechtliche Rahmenbedingungen • Modul 5: Gesund und sicher - Arbeitsplatz Omnibus Weiter Informationen zur Berufskraftfahrer-Qualifikation gibt es beim ADAC unter: www.adac.de/fsz-rhein-main