Aus dem Verkehr gezogen
 

VERLAG EUROBUS GMBH

Aus dem Verkehr gezogen

Montag, 27.06.2005

München. Wie der LBO berichtet, hat die Genehmigungsbehörde in Hof einen Genehmigungsentzug verhängt: Die Sprecherin der Regierung von Oberfranken verkündete, dass einem Omnibusunternehmen aus Mahlesreuth bei Naila die Genehmigung zur Personenbeförderung widerrufen wurde. Die Regierung wertete laut Pressemeldungen den Lizenzentzug als Folge eines vom Hofer Landrat Bernd Hering ins Leben gerufenen „Runden Tisches für Verkehrssicherheit“ (Süddeutsche Zeitung vom 24.6.). Das schnelle und entschlossene Handeln der Regierung von Oberfranken gegen ein unzuverlässiges Verkehrsunternehmen ist zu begrüßen und sollte gleichzeitig vom Bundesgesetzgeber als Signal verstanden werden, die Freistellungsverordnung für Omnibusverkehre aufzuheben. Gleichzeitig muss das Personalbeförderungsgesetz dahingehend geändert werden, dass Linien-, Reise- und Schulbusverkehre nur noch von Busunternehmen durchgeführt werden dürfen, die über eine entsprechende personenbeförderungsrechtliche Genehmigung verfügen. Denn nach den uns vorliegenden Informationen, muss der Genehmigungsentzug ins Leere laufen, wenn das Unternehmen weiterhin als Subunternehmer oder im freigestellten Schülerverkehr tätig wird. Seit Jahren fordern LBO und bdo, dass diese Gesetzeslücke zu Lasten der Verkehrssicherheit geschlossen wird. Runde Tische für Verkehrssicherheit Zunehmend erreichen den LBO bayernweit Meldungen von besorgten Eltern und Verkehrsunternehmen über ähnliche Vorkommnisse wie im Landkreis Hof. Obwohl den spektakulären Schlagzeilen Einzelfälle zu Grunde liegen, darf es bei der Personenbeförderung keine Kompromisse in Punkto Sicherheit geben. Der LBO begrüßt ausdrücklich die Einrichtung eines „Runden Tisches für Verkehrssicherheit“ in Hof und hat gegenüber Landrat Hering bereits eine aktive Mitarbeit angeboten. LBO-Präsident Heino Brodschelm regt „Runde Tische für Verkehrssicherheit“ in allen Städten und Landkreisen Bayerns an. Dabei ist es unverzichtbar, dass die örtlichen Busunternehmen von Anfang an in die Beratungen mit einbezogen werden. Es muss sichergestellt werden, dass nicht nur über das Gewerbe, sondern auch mit den Busunternehmen gesprochen wird. Brodschelm erinnert daran, dass die Schulaufwandsträger gerade jetzt eine gute Gelegenheit haben, zuverlässige Omnibusunternehmen mit der Schülerbeförderung zu betrauen. Zurzeit laufen in Bayern zahlreiche Ausschreibungen zur Vergabe von Schülerbeförderungsleistungen. Brodschelm fordert daher die ausdrückliche Berücksichtigung des Kriteriums Zuverlässigkeit und Sicherheit. Billigstanbieter müssen vom Zuschlag ausgeschlossen werden und entsprechende Angebote eingehend rechtlich überprüft werden.

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